Als Hilfsorganisation mit eigenem Jugendverband nehmen wir vielfältige Aufgaben wahr.
In einer lebendigen Vereinsstruktur gliedern wir die Mitglieder in einzelne Fachbereiche auf, um die jeweiligen Fähigkeiten und Interessen zu fördern und fordern.
Gerade im Bereich der Jugendarbeit arbeiten wir hochsensibel und unter Berücksichtigung diverser Schutz- und Präventionskonzepte. Dabei orientieren wir uns eng an den Vorgaben des Bundes- und Landesverbands.
Unser Präventionskonzept steht dabei auf 8 wichtigen Säulen:
1.Konzeption
Wir halten und strikt an die „DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK“
2.Kenntnisse und Wissenserwerb
Die Gruppenleitungen werden entsprechend geschult und nehmen als Verantwortliche an der JULEICA Ausbildung teil.
Inhalte der JULEICA:
Interventionsverfahren im DRK LV Nordrhein e.V.
3.Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
Mit der Unterzeichnung des Mitgliedsantrags verpflichtet sich das Mitglied zur Unterzeichnung der Selbstverpflichtung. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung sind Teil des Mitgliedsantrags.
Die Zielgruppe dieses Standard-Prozesses wird allerdings auch auf alle Personen erweitert, die nur für eine einzige Veranstaltung oder über einen Projektzeitraum für das JRK tätig werden.
4.Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis ist für die Mitgliedschaft im DRK Ortsverein Bensberg/Refrath e.V. verpflichtend. Dies gilt für alle Mitglieder.
Für Mitglieder des JRK in Leitungsfunktion (Gruppenleiter, Ortsgruppenleiter, Dozenten, Teamer) ist die Vorlage alle 5 Jahre zu wiederholen.
Es gilt §72a SGB VIII- Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Die Kosten dafür trägt der DRK Ortsverein bzw. es wird eine Befreiung der Gebühr bescheinigt.
5.Beteiligung
Für alle Kontakte mit Kindern, Jugendlichen, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder andere anvertraute Menschen ist verbindlich festgelegt, wie diese in geeigneter Weise gehört und ihre Meinung berücksichtigt werden.
Die und anvertrauten Menschen werden über Ihre rechte aufgeklärt, und zwar so, dass sie diese verstehen und wissen, wo und bei wem sie Unterstützung erhalten.
Sie erhalten eine Atmosphäre, die es ermöglicht frei und ohne Angst miteinander zu kommunizieren.
Sie haben Einblick in die institutionellen Hierarchien und Entscheidungsprozesse (vor allem in Bezug auf Interventionsverfahren).
Es gibt Meinungsinstrumente (Gruppensprecher, Gruppengespräche und oder anonyme Meinungskästen, bzw. offene Diskussionsrunden)
6.Beschwerdemanagement
Es gibt innerhalb des JRK Bensberg/Refrath eine Vertrauensperson, die jederzeit als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Zudem gibt es sowohl auf den übergeordneten Ebenen (Kreisverband/Landesverband) weitergehende Institution die zusätzlich, oder eigenverantwortlich tätig werden können.
Vertrauenspersonen sind nicht dazu gedacht eine langfristige Opferbetreuung durchzuführen. Ihre Aufgabe ist die der Beratung und Weitervermittlung an kompetente Kooperationspartner wie den Interventionsbeauftragten, den Jugendring oder andere Beratungsstellen. Die Vertrauenspersonen ebnet dahingehend nur den Weg für weitere professionelle Hilfe. Die Vertrauensperson unterliegt dabei nicht des Stillschweigens. Dies wird auch vor Gespräch mitgeteilt. Erlangt sie Kenntnis über Inhalte, die die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden erfordern, muss diese Möglichkeit sorgsam mit den Interessen des Opferschutzes abgewogen werden.
7.Verbandsinterne Strukturen
Jugendrotkreuz DRK Ortsverein Bensberg/Refrath e.V.:
Paula Wittek, Vetrauensperson
Email: paula.wittek(at)jrk-refrath(dot)de
Jugendrotkreuz des DRK Rheinisch Bergischer Kreis e.V.:
n.n.
DRK Landesverband Nordrhein e.V.:
Johanne Stümpel, Koordinatorin Intervention, DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Email: johanne.stuempel(at)drk-nordrhein(dot)de
8.Verfahrensweise bei sexualisierter Gewalt
Bei einem Verdachtsfall besteht oftmals emotionale Betroffenheit und Unklarheit.
Auf der einen Seite besteht der Wunsch möchte man das mutmaßliche Opfer schützen aber auch niemanden vorverurteilen. Ein weiteres Anliegen ist das Ansehend des Verbands nicht durch eine Fehleinschätzung zu beschädigen.
Für diesen Fall halten wir uns ganz klar an die Interventionsverfahren des DRK Landesverbands Nordrhein e.V.